Nutzung der Flugwache
Wenngleich sich mittlerweile wieder 5 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen, sind dennoch touristische Reisen nach wie vor untersagt.
Die Nutzung unseres Vereinsgrundstücks ist mit Dauercamping gleichzusetzen. Die aktuellen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz sagen hierzu:
Die Campingplätze und alle Gemeinschaftseinrichtungen (Duschen, WCs, Abfallentsorgung usw.) sind geschlossen. Dauercamping ist derzeit untersagt. Dauercamper, die ihre Parzelle als offiziellen Zweitwohnsitz angemeldet haben, dürfen sich ausnahmsweise dort aufhalten. Zur Durchführung notwendiger Arbeiten zur Winterfestmachung bzw. zu Pflegearbeiten im Frühjahr ist ein kurzfristiges Betreten des Campingplatzes einzelner Personen möglich, damit keine Schäden entstehen.
Ostern kann leider noch keine Übernachtung auf der „Flugwache“ gestattet werden, lediglich das Eifelteam wird in wechselnden Teams Instandhaltungsarbeiten durchführen.
Sobald die Nutzung wieder erlaubt ist, werdet Ihr über Newsletter und Homepage informiert. Die Anmeldung auch für Tagesgäste erfolgt per Email an schlafwagen@lv-rhein-ruhr.de