Nutzung der Flugwache

Wenngleich sich mittlerweile wieder 5 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen, sind dennoch touristische Reisen nach wie vor untersagt. Die Nutzung unseres Vereinsgrundstücks ist mit Dauercamping gleichzusetzen. Die aktuellen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz sagen hierzu: ...
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