Nutzung der Flugwache
Wenngleich sich mittlerweile wieder 5 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen, sind dennoch touristische Reisen nach wie vor untersagt. Die Nutzung unseres Vereinsgrundstücks ist mit Dauercamping gleichzusetzen. Die aktuellen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz sagen hierzu: ...